Gilt für alle Qualitätsklassen
Die Baumkante (Rindenrand) ist an nicht sichtbaren Stellen des Holzes zulässig, sofern sie das Erscheinungsbild nicht beeinträchtigt, z. B. an der Unterseite oder in Nut- und Federbereichen.
Andere Holzfehler und qualitätsbezogene Parameter, die oben nicht beschrieben sind, gelten als akzeptabel oder können individuell vereinbart werden.
- Nicht durchgehende Risse bis zu 50 mm Länge sind zulässig.
- Bei Kiefernholz sind kleinere Harzeinschlüsse bis zu 10 mm Länge zulässig.
Klasse I
Etwas niedrigere Qualitätsstufe.
- Holzfeuchte: 8–12 %.
- Äste sind zulässig – die Größe lebender Äste ist nicht begrenzt.
- Schwarze Äste bis zu 15 mm zulässig.
- Gefallene Äste bis zu 8 mm zulässig.
- Nicht durchgehende Risse sind zulässig.
- Bei Kiefernholz sind Harzeinschlüsse bis zu 25 mm zulässig. Zulässig.
Klasse II
Niedrigste Qualitätsstufe.
- Holzfeuchte: 8–12 %.
- Äste sind ohne Größenbeschränkung zulässig.
- Schwarze Äste und abgefallene Äste sind zulässig.
- Nicht durchgehende Risse sind zulässig.
- Durchgehende Risse bis zu 300 mm sind zulässig.
- Bei Kiefernholz sind Harzeinschlüsse ohne Größenbeschränkung zulässig.
Holzprodukte für den Außenbereich
Für Fassadenverkleidungen und andere Holzprodukte für den Außenbereich werden zwei Hauptqualitätsklassen definiert.
AB-Qualität
- Holzfeuchte: 18–20 %
- Äste sind zulässig – die Größe lebender Äste ist nicht begrenzt.
- Schwarze Äste bis 20 mm zulässig.
- Gefallene Äste bis 10 mm zulässig.
- Nicht durchgehende Risse sind zulässig.
- Harzinnung bis 50 mm zulässig.
C-Qualität
- Holzfeuchte: 18–20 %
- Äste ohne Größenbeschränkung zulässig.
- Mai Schwarze und abgefallene Äste sind zulässig. Nicht durchgehende Risse sind zulässig. Durchgehende Risse bis zu 300 mm sind zulässig. Harztaschen sind ohne Größenbeschränkung zulässig.