Nordic Rafter

Qualitätsbestimmungen für Holzprodukte

Qualitätsbeschreibung

Die Qualität wird durch die Einhaltung geometrischer, optischer, mechanischer und physikalischer Parameter bestimmt. Für Holzfußböden, Innenverkleidungsbretter, Sockelleisten und sonstige Holzprodukte, die für den Innenbereich bestimmt sind, werden drei Hauptqualitätsklassen unterschieden.

Für alle Qualitätsklassen

Baumkante bzw. Rinde ist an nicht sichtbaren Stellen des Holzes zulässig, die das optische Erscheinungsbild nicht beeinträchtigen, z. B. an der Unterseite oder an Nut und Feder.

Andere Holzmerkmale und qualitätsbestimmende Parameter, die oben nicht beschrieben sind, gelten als zulässig oder können individuell vereinbart werden.

  • Zulässig sind nicht durchgehende Risse mit einer Länge von höchstens 50 mm.
  • Bei Kiefernholz sind unbedeutende Harzgallen bis 10 mm Länge zulässig.

Sortierung I

Etwas niedrigere Qualitätsklasse.

  • Holzfeuchte: 8–12 %.
  • Äste zulässig – Größe gesunder Äste nicht begrenzt.
  • Schwarze Äste zulässig bis 15 mm.
  • Durchfalläste zulässig bis 8 mm.
  • Nicht durchgehende Risse zulässig.
  • Bei Kiefernholz sind Harzgallen bis 25 mm Länge zulässig.

Sortierung II

Niedrigste Qualitätsklasse.

  • Holzfeuchte: 8–12 %.
  • Äste zulässig, Größe nicht begrenzt.
  • Schwarze Äste und Durchfalläste können vorkommen.
  • Nicht durchgehende Risse zulässig.
  • Durchgehende Risse bis 300 mm Länge zulässig.
  • Bei Kiefernholz sind Harzgallen ohne Größenbegrenzung zulässig.

Holzprodukte für den Außenbereich

Für Fassadenbretter und sonstige Holzprodukte, die für die Verwendung im Außenbereich bestimmt sind, werden zwei Hauptqualitätsklassen unterschieden.

Qualität AB

  • Holzfeuchte: 18–20 %.
  • Äste zulässig – Größe gesunder Äste nicht begrenzt.
  • Schwarze Äste zulässig bis 20 mm.
  • Durchfalläste zulässig bis 10 mm.
  • Nicht durchgehende Risse zulässig.
  • Harzgallen zulässig bis 50 mm Länge.

Qualität C

  • Holzfeuchte: 18–20 %.
  • Äste zulässig, Größe nicht begrenzt.
  • Schwarze Äste und Durchfalläste können vorkommen.
  • Nicht durchgehende Risse zulässig.
  • Durchgehende Risse bis 300 mm Länge zulässig.
  • Harzgallen ohne Größenbegrenzung zulässig.
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